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Infos für Jagdausübungsberechtigte

An dieser Stelle möchten wir Jagdausübungsberechtigten einen groben Überblick geben, wie sich der Ablauf der Rehkitzrettung mit dem Team der Wilden Drohne im Zusammenspiel gestaltet.
Zuerst ist zu sagen, dass es hier um ein Miteinander gehen soll. Üblicherweise wird die Wilde Drohne durch den Landwirt hinzugerufen, dies kann in Absprache auch vom Jagdausübungsberechtigten übernommen werden.

Die Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten zur Maßnahme ist eine grundlegende Voraussetzung.

Der Jagdausübungsberechtigte oder eine von ihm beauftragte Person mit Jagdschein sollte beim Termin zur Rehkitzsuche anwesend bzw. beteiligt sein. Er wird daher vom Team der Wilden Drohne über Treffpunkt und -zeit informiert.
Sinnvoll ist ein Einsatz als Teil des Bodenteams.
Im Einsatz-Team der Wilden Drohne sind auch Jagdscheininhaber aktiv.
Gegebenenfalls wird der Jagdausübungsberechtigte oder die von ihm beauftragte Person nach Absprache darum gebeten, die rechtzeitige Freilassung gesicherter Kitze spätestens 4 Stunden nach Beginn des Absuchens vorzunehmen. Das Kitz darf nicht länger als 4 Stunden von der Rehgeiß getrennt sein, da die Kitze in der Regel alle 2 Stunden gesäugt werden müssen.

Bei groben Auffälligkeiten erfolgt immer eine kurze Nachbesprechung zwischen dem Jagdausübungsberechtigten oder dessen Beauftragten und dem Wilde Drohne Team, ggf. auch bei Verbesserungsideen (gegenseitig).

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